Aufschulung
Nach erfolgreichem Abschluss zum medizinischen Masseur/zur medizinischen Masseurin, ist eine Aufschulung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin (Mit staatlicher Anerkennung laut österreichischen Medizinischen Masseur- und Heilmasseur- Bundesgesetz MMHmG) möglich.
Ausbildung zum Heilmasseur/zur Heilmasseurin
Unterrichtsstunden Gesamt: 800 Unterrichtsstunden
- Recht und Ethik: 30 St.
- Anatomie und Physiologie: 170 St.
- Pathologie: 210 St.
- Hygiene und Umweltschutz: 15 St.
- Erste Hilfe: 15 St.
- Allgemeine Physik: 30 St.
- Kommunikation: 40 St.
- Dokumentation: 60 St.
- Massagetechniken zu Heilzwecken: 150 St.
- Massagetechniken zu Heilzwecken unter besonderer Berücksichtigung spezieller Krankheitsbilder aus den oben genannten Bereichen: 80 St.




