Die Rechtsgrundlage
Der medizinische Masseur/die medizinische Masseurin
Der Beruf des medizinischen Masseurs umfasst die Durchführung von klassischer Massage, Packungsanwendungen, Thermotherapie, Ultraschalltherapie und Spezialmassagen zu Heilzwecken nach ärztlicher Anordnung unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes. Die Berufsausübung als medizinischer Masseur darf im Rahmen eines Dienstverhältnisses bei einem Arzt oder freiberuflich tätigen diplomierten Physiotherapeuten erfolgen. Neben diesen Möglichkeiten, den Beruf des medizinischen Masseurs in einer Arzt- oder physiotherapeutischen Praxis auszuüben, bestehen in Ambulatorien, Krankenanstalten, physikalischen Therapieeinrichtungen, Kur- und Rehabilitationskliniken und ähnlichen Institutionen weitere Beschäftigungsmöglichkeiten.
Der medizinische Bademeister/die medizinische Bademeisterin
Die Ausbildung zum medizinischen Bademeister ist eine Spezialqualifikation in Hydro-und Balneotherapie. Voraussetzung für die Durchführung der Hydro- und Balneotherapie ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung zum medizinischen Masseur.
Medizinische Bademeister sind nur unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder eines Angehörigen des physiotherapeutischen Dienstes berechtigt diese Spezialqualifikation durchzuführen.
Der Vitalmasseur/die Vitalmasseurin
Die Ausbildung ist eine Zusatzqualifikation für die Tätigkeit im Wellnessbereich. Dieser Fachbereich fällt in den Tätigkeitsbereich des gewerblichen Masseurs. Die Tätigkeit als gewerblicher Masseur ist erst nach abgelegter Befähigungs-Prüfung und Erhalt der Gewerbeberechtigung möglich und erlaubt die Ausübung von Massagetätigkeit am gesunden Menschen.




